Lizenzbedingungen
Stand: 10. Juli 2026 · Version 1.0
Auch verfügbar auf English. Rechtlich maßgeblich ist die deutsche Fassung.
Diese Lizenzbedingungen (Lizenzversion „PICDEO-STANDARD-1.0") regeln, was Reisebüros mit Medien tun dürfen, die sie über Picdeo (www.picdeo.de) herunterladen. Sie gelten für jeden Download und werden im zugehörigen Lizenznachweis referenziert.
Kurzfassung (nicht rechtsverbindlich): Sie dürfen heruntergeladene Medien für die touristische Beratung und Werbung Ihres eigenen Reisebüros nutzen — auf Ihrer Website, in Social Media, im Newsletter und im Druck. Sie dürfen die Medien nicht weiterverkaufen, nicht an Dritte weitergeben und nicht sinnentstellend bearbeiten. Maßgeblich ist allein der vollständige Text unten.
1. Vertragsparteien und Gegenstand
1.1 Die Lizenz kommt mit jedem Download unmittelbar zwischen dem herunterladenden Reisebüro (Lizenznehmer) und dem Anbieter des Mediums (Lizenzgeber) zustande. Picdeo (Inhaber: Benjamin Bindewald, Einzelunternehmer, Bahnhofstraße 12, 61200 Wölfersheim, Deutschland) stellt die Plattform bereit, vermittelt und dokumentiert die Lizenz, ist aber nicht Lizenzgeber.
1.2 „Medien" sind alle über die Plattform heruntergeladenen Inhalte — Bilder, Videos, PDF-Dokumente und Texte — einschließlich der von der Plattform erzeugten technischen Varianten.
1.3 Maßgeblich ist die Lizenzversion, die im Lizenznachweis des jeweiligen Downloads ausgewiesen ist. Asset-spezifische Angaben des Anbieters (z. B. Gültigkeitszeitraum, Credit-Pflicht) gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor.
2. Lizenzumfang
Der Anbieter räumt dem Reisebüro mit dem Download ein einfaches (nicht-exklusives), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein:
| Merkmal | Umfang |
|---|---|
| Zweck | Touristische Beratung und Werbung des eigenen Reisebüros |
| Gebiet | Weltweit |
| Dauer | Solange das Medium auf Picdeo verfügbar/gültig ist (Ziffer 8) |
| Exklusivität | Nicht exklusiv |
| Übertragbarkeit | Nicht übertragbar, keine Unterlizenzen |
| Vergütung | Unentgeltlich (im Rahmen der Plattform) |
Die Lizenz ist zweckgebunden: Jede Nutzung muss im Zusammenhang mit der Beratung zu oder Bewerbung von touristischen Leistungen stehen — in der Regel der Leistungen des Anbieters, dessen Medium genutzt wird.
3. Erlaubte Nutzungen im Einzelnen
Im Rahmen von Ziffer 2 sind insbesondere erlaubt:
a) Social Media — Veröffentlichung auf den eigenen Kanälen des Reisebüros (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok, YouTube, WhatsApp-Status), einschließlich bezahlter Bewerbung dieser Beiträge. Die Plattformen erhalten dabei die üblichen Plattform-Nutzungsrechte — das ist zulässig, soweit es für die Veröffentlichung technisch/vertraglich unvermeidbar ist.
b) Website — Einbindung auf den eigenen Websites, Landingpages und Online-Angebotsstrecken des Reisebüros, in Web-Darstellungen üblicher Auflösung.
c) Newsletter und Kundenkommunikation — Nutzung in E-Mail-Newslettern, Angebots-E-Mails und Beratungsunterlagen (auch als PDF-Anhang) an eigene Kunden und Interessenten.
d) Print — Nutzung in eigenen Druckerzeugnissen: Flyer, Prospekte, Anzeigen, Plakate, Schaufenster, Kundenmailings, Kataloge — unbegrenzte Auflage, sofern der Anbieter beim Medium nichts anderes angibt.
e) Beratung vor Ort und digital — Präsentation im Kundengespräch, auf Bildschirmen im Büro/Schaufenster, in Videoberatungen und Webinaren des Reisebüros.
4. Bearbeitung und Ausschnitte
4.1 Erlaubt sind handwerkliche Anpassungen, die den Charakter des Mediums wahren: Zuschnitt und Ausschnitte, Skalierung, Formatanpassung, moderate Farb-, Helligkeits- und Schärfekorrektur, Einbindung in eigene Layouts sowie das Überlagern mit eigenem Text/Logo des Reisebüros, solange keine Urheberhinweise oder Wasserzeichen verdeckt oder entfernt werden.
4.2 Bei Videos sind Kürzungen und Ausschnitte für die Formate der genutzten Kanäle erlaubt (z. B. Reels-/Story-Schnitte), ebenso das Hinzufügen eigener Texteinblendungen, solange Aussage und Kontext des Materials gewahrt bleiben.
4.3 Nicht erlaubt sind entstellende, sinnverändernde oder irreführende Bearbeitungen — insbesondere Montagen, die Orte, Ausstattung oder Leistungen anders darstellen, als sie sind, sowie Bearbeitungen mittels generativer KI, die den Bildinhalt substanziell verändern.
4.4 PDF-Dokumente und Texte des Anbieters dürfen ungekürzt oder in Auszügen weitergegeben werden, solange Inhalte nicht sinnentstellend verkürzt und Quellenangaben nicht entfernt werden; eine inhaltliche Umgestaltung ist unzulässig.
5. Unzulässige Nutzungen
Unabhängig von Ziffer 3 ist untersagt:
- jede Nutzung außerhalb der touristischen Beratung und Werbung des eigenen Reisebüros — insbesondere branchenfremde Werbung, redaktionelle Verwertung als Stock-Material oder Nutzung für eigene Produkte, die keine Reiseleistungen sind;
- Weiterverkauf, Vermietung, Verleih, Tausch oder Schenkung der Medien sowie ihre Aufnahme in Datenbanken, Vorlagen- oder Media-Kit-Angebote, gleich ob entgeltlich oder unentgeltlich;
- Weitergabe an Dritte außerhalb der eigenen Organisation (Ausnahme: Dienstleister nach Ziffer 6);
- Nutzung in rechtswidrigen, irreführenden, herabsetzenden, diskriminierenden, pornografischen oder gewaltverherrlichenden Zusammenhängen sowie in politischen oder weltanschaulichen Kampagnen;
- Nutzung, die eine nicht bestehende Partnerschaft, Empfehlung oder Exklusivität mit dem Anbieter oder abgebildeten Personen suggeriert;
- Entfernen, Verdecken oder Verändern von Wasserzeichen, Urhebervermerken, Credits oder eingebetteten Rechte-Metadaten;
- Markenanmeldung/Designregistrierung von Medien oder Medienbestandteilen sowie Nutzung als eigenes Logo oder Kennzeichen;
- Nutzung der Medien zum Training oder zur Verbesserung von KI-Modellen oder zur Erstellung abgeleiteter synthetischer Medienbestände;
- systematisches Massen-Herunterladen oder Archivieren über den eigenen Beratungs- und Werbebedarf hinaus.
6. Weitergabe an Dienstleister
Das Reisebüro darf Medien an Dienstleister weitergeben, die sie ausschließlich im Auftrag und für Zwecke des Reisebüros verarbeiten (z. B. Druckerei, Web- oder Werbeagentur, Newsletter-Dienstleister). Das Reisebüro stellt sicher, dass der Dienstleister die Medien nicht für eigene Zwecke nutzt, nicht speichert, sobald der Auftrag erledigt ist, und keine Rechte daran beansprucht. Für Verstöße des Dienstleisters haftet das Reisebüro wie für eigene.
7. Urheberhinweise (Credits)
7.1 Hat der Anbieter beim Medium einen Rechteinhaber-/Credit-Vermerk hinterlegt, ist dieser bei der Nutzung in zumutbarer Form anzubringen — z. B. als Bildunterschrift, im Impressumsbereich der Werbeunterlage oder in der Bildbeschreibung des Social-Media-Beitrags (Muster: „Foto: © Rechteinhaber").
7.2 Fehlt ein Credit-Vermerk, ist keine Benennung erforderlich; gesetzliche Rechte der Urheber bleiben unberührt.
7.3 Der jeweils geltende Vermerk ist im Medium-Detail und im Lizenznachweis ausgewiesen.
8. Laufzeit, Ablauf und Rückruf der Lizenz
8.1 Die Lizenz gilt ab dem Download, solange das Medium auf der Plattform veröffentlicht und — sofern der Anbieter einen Gültigkeitszeitraum gesetzt hat — innerhalb dieses Zeitraums nutzbar ist.
8.2 Nach Ablauf oder Rückruf dürfen keine neuen Nutzungen begonnen werden. Für laufende Nutzungen gilt:
- Online-Nutzungen (Website, Social Media, digitale Unterlagen) sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf bzw. nach Zugang einer Rückruf-Mitteilung zu beenden; organische Social-Media-Beiträge aus der Lizenzzeit dürfen unverändert stehen bleiben, sofern die Mitteilung nichts anderes verlangt.
- Bereits produzierte Printmaterialien dürfen aufgebraucht werden; Nachdrucke sind unzulässig.
- Bei Entfernung wegen Rechtsverletzung kann die unverzügliche Beendigung jeder Nutzung verlangt werden.
8.3 Der Lizenznachweis bleibt auch nach Lizenzende bestehen und belegt die Rechtmäßigkeit der Nutzung während der Laufzeit.
9. Lizenznachweis und Verifikation
9.1 Zu jedem Download stellt Picdeo automatisch einen Lizenznachweis aus. Er enthält insbesondere: Lizenz-/Download-Nummer, Datum und Uhrzeit, Lizenznehmer (Organisation), Anbieter, Medium (Asset-ID, Titel, Version), SHA-256-Prüfsumme der Datei, Lizenzversion, Gültigkeitsangaben, etwaige Credit-Pflicht sowie einen QR-Code zur Verifikation.
9.2 Die Echtheit jedes Lizenznachweises kann öffentlich unter picdeo.de/lizenz/[Nummer] geprüft werden. Lizenznachweise sind nach Ausstellung unveränderlich; Änderungen am Medium erzeugen neue Versionen und — bei erneutem Download — neue Nachweise.
9.3 Auf Verlangen des Anbieters oder von Picdeo hat das Reisebüro die lizenzgemäße Nutzung eines Mediums durch Vorlage des Lizenznachweises zu belegen.
10. Downloads, Versionen und Kopien
10.1 Das Reisebüro darf von heruntergeladenen Medien die für die erlaubte Nutzung erforderlichen technischen Kopien anfertigen (z. B. Web-Ableitungen, Sicherungskopien im eigenen System).
10.2 Stellt der Anbieter eine neue Version eines Mediums bereit, bleibt die Lizenz für die heruntergeladene Version bestehen; für wesentliche Korrekturen (z. B. Rechtekorrekturen) gilt Ziffer 8.2 entsprechend.
11. Gewährleistung und Haftung
11.1 Der Anbieter garantiert gegenüber dem Reisebüro, dass die vertragsgemäße Nutzung des Mediums keine Rechte Dritter verletzt (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte; erforderliche Releases liegen vor). Ansprüche wegen Rechtsmängeln richten sich gegen den Anbieter.
11.2 Picdeo schuldet die ordnungsgemäße Dokumentation des Lizenzvorgangs, übernimmt jedoch keine eigene Garantie für die Rechtekette der Anbieter; die Haftung von Picdeo richtet sich nach den AGB für Reisebüros, Ziffer 10.
11.3 Das Reisebüro haftet für Nutzungen außerhalb dieser Lizenz nach den gesetzlichen Regeln und stellt Anbieter und Picdeo insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
12. Verstöße und Folgen
Bei Verstößen gegen diese Lizenzbedingungen kann — unbeschadet gesetzlicher Ansprüche des Anbieters (Unterlassung, Schadensersatz, Vergütung nach Lizenzanalogie) — der Zugang des Reisebüros gesperrt und die Lizenz für die betroffenen Medien mit sofortiger Wirkung widerrufen werden (AGB für Reisebüros, Ziffer 9).
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Picdeo ist — soweit gesetzlich zulässig — Frankfurt am Main; für Streitigkeiten zwischen Anbieter und Reisebüro gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.3 Änderungen dieser Lizenzbedingungen wirken nur für künftige Downloads; für bereits erfolgte Downloads gilt die im Lizenznachweis ausgewiesene Version.